Mit 12. März 2021 wurde vom Land NÖ das Naturschutzverfahren abgeschlossen und der Bau der S34 per Bescheid genehmigt.
Die Einwende gegen die Umwelt- und Naturzerstörung durch die S34 wurden vom Tisch gewischt, entweder wurden sie als „nicht erheblich“ eingestuft, oder man hat erklärt, im Naturschutzverfahen nicht zuständig zu sein für:
- Absenken des Grundwasserspiegels für die S34
- Bodenverbrauch durch Versiegelung
- Gefährdung der geschützten Arten Wachtelkönig, Krebs und Feldhamster
- Einleiten von Gummiabrieb in Traisen und Pielach
- …
Die Antworten der Behörde und des Landes NÖ zu den Einwendungen lesen sich teilweise richtig zynisch, manchmal absurd. Etwa wenn das Problem des Bodenverbrauches im Rahmen der Verhandlung gering geschätzt und erklärt wird, dass man Boden nicht verbrauchen kann. „Flächenverbrauch“ wurde fortan in den Wortmeldungen der Projektgegner im Protokoll unter Anführungszeichen gesezt und nicht weiter behandelt….
Der Bescheid ist nicht mehr auf den Seiten des Landes NÖ zu finden.